Unbrauchbarmachung

Unbrauchbarmachung
Unbrauchbarmachung,
 
mit der Einziehung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen wegen ihres strafbaren Inhalts im Strafurteil anzuordnende Vernichtung der Vorrichtungen (Platten, Formen, Negative) zu ihrer Herstellung (§ 74 d StGB).

Universal-Lexikon. 2012.

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